Häufig gestellte Fragen (FAQ)
„Müssen wir alle Unterlagen jedes Mal erneut einreichen? Der Standaufbau hat sich zu den vorherigen Messeveranstaltungen nicht verändert.“
Ja.
Grundsätzlich gelten die eingereichten Unterlagen immer nur für den jeweiligen Messeauftritt und müssen für jeden weiteren erneut eingereicht werden.
„Sind stehend-hängende Konstruktionen erlaubt?“
Nein.
Stehend-hängende Konstruktionen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
„Wir bauen einen Systemstand, benötigen wir dennoch einen Standsicherheitsnachweis?“
Ja.
Der eventuell erforderliche Standsicherheitsnachweis bezieht sich auf den individuellen Aufbau unabhängig von den verwendeten Baustoffen. Falls es für wiederkehrende Aufbauten eine Systemstatik des Herstellers gibt, kann diese bei baugleicher Ausführung selbstverständlich als Nachweis der Standsicherheit genutzt werden.
„Wir bauen einen Messestand der baugleich bereits auf einer anderen Messe aufgebaut wurde. Benötigen wir dennoch einen rechnerischen Nachweis der Standsicherheit?“
Ja,
falls es sich um einen sogenannten Sonderbau handelt. Die Genehmigungsunterlagen (mit vollständiger Dokumentation zur Standsicherheit) können den einzureichenden Unterlagen aber beigefügt werden.
„Wir bauen einen Messestand der baugleich bereits auf einer anderen Messe aufgebaut wurde. Hierzu haben wir eine alte statische Berechnung. Dürfen wir diese als rechnerischen Nachweis erneut nutzen?“
Ist abhängig von der Statik.
Je nach Angaben des Tragwerksplaners in der Statik, ist diese explizit nur für eine bestimmte Messeveranstaltung gültig oder als Typenstatik erstellt worden.
„Können wir als Messebauer die erforderlichen Standsicherheitsnachweise auch selbst führen?“
Ja.
Der verantwortliche Tragwerksplaner muss die Nachweise jedoch unterzeichnen und hierfür haften. Je nach Komplexität der Nachweise ist es jedoch dringend empfehlenswert einen qualifizierten Tragwerksplaner mit der Erstellung der Nachweise zu beauftragen.
„Sind Verankerungen der Standkonstruktion im Hallenboden möglich?“
Ja, aber nicht in allen Hallen.
Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die Messe Essen. Dort müssen die Verankerungen im Hallenboden beantragt werden und von den dort verantwortlichen Personen werden sie auch genehmigt.